UrlaubRisiko mittel

Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag prüfen

Urlaubsklauseln wirken oft freundlich, können aber im Detail unnötig eng sein. Relevant sind vor allem die Frage, ob der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz sauber gewahrt bleibt, wie zusätzlicher Vertragsurlaub behandelt wird und ob Übertragungs- oder Verfallregeln transparent formuliert sind.

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Woran diese Klausel auffällt

Die Klausel nennt zwar Urlaubstage, bleibt aber unklar, ob gesetzlicher Mindesturlaub und Zusatzurlaub unterschiedlich behandelt werden.
Urlaub soll schon bei kleinen betrieblichen Engpässen pauschal gesperrt oder beliebig verschoben werden.
Verfall-, Übertragungs- oder Rückzahlungsklauseln gehen weiter, als es das Bundesurlaubsgesetz für den Mindesturlaub zulässt.

Was eher für eine tragfähige Regelung spricht

Der Vertrag trennt klar zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und freiwilligem Mehrurlaub.
Wartezeit, Teilurlaub und Übertragung sind nachvollziehbar beschrieben und lehnen sich an §§ 3 bis 7 BUrlG an.
Genehmigung, Betriebsferien und Resturlaub sind transparent geregelt, ohne einseitig alle Risiken auf Arbeitnehmer abzuwälzen.

So prüft die Analyse diese Klausel

Mindesturlaub

Die Analyse prüft, ob die vertragliche Regelung unter das gesetzliche Mindestniveau fällt oder dieses unklar verwässert.

Wartezeit und Teilurlaub

Der Check bewertet, ob Erwerb des Urlaubs nachvollziehbar geregelt ist, etwa nach sechs Monaten Wartezeit oder bei unterjährigem Eintritt.

Übertragung und Verfall

Es wird markiert, ob Resturlaub, Übertragungsfristen und Verfall beim Mindesturlaub zu weit eingeschränkt werden.

Trennung von Mindest- und Zusatzurlaub

Die Bewertung zeigt, ob freiwilliger Mehrurlaub rechtlich sauber von zwingenden Urlaubsansprüchen getrennt ist.

Was du vor der Unterschrift verhandeln kannst

Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie viele Tage gesetzlicher Mindesturlaub und wie viele Tage Zusatzurlaub gewährt werden.
Fragen Sie nach klaren Regeln für Resturlaub, Betriebsferien und die Behandlung bei Kündigung oder Freistellung.
Streichen oder präzisieren Sie starre Verfallklauseln, wenn sie auch den gesetzlichen Mindesturlaub erfassen sollen.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub muss ein Arbeitsvertrag mindestens gewähren?

Nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das regelmäßig 20 Arbeitstagen. Mehr Urlaub ist möglich, weniger beim Mindesturlaub nicht.

Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?

Nach § 4 BUrlG grundsätzlich erst nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Davor spielen Teilurlaubsregeln eine wichtige Rolle, gerade bei Jobwechseln mitten im Jahr.

Darf Resturlaub einfach verfallen?

Nicht schrankenlos. § 7 BUrlG enthält Regeln zu Zeitpunkt, Übertragung und Abgeltung. Gerade wenn Verträge Mindesturlaub und Zusatzurlaub nicht sauber trennen, werden Verfallklauseln schnell angreifbar oder zumindest missverständlich.

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